Eine Preiskommission, zusammengestellt von der Universität Zürich, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Entscheidungen der Kommission sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Nominierungen können nur von der Leitung internationaler akademischer (nicht gewinnorientierter) Institutionen eingereicht werden. Es können sowohl einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, als auch Teams (bis zu 3 Personen) oder Gruppen von Wisenssenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (bis zu 3 Personen), die unabhängig voneinander an demselben Thema arbeiten, nominiert werden. Selbstnominierungen sind nicht zulässig.
Die Nominierung von Frauen und Minderheiten wird gefördert, um Gleichheit und Vielfalt zu gewährleisten.
Eine nominierende Institution kann bis zu zwei Nominierungen einreichen.
Das Nominierungspaket muss die folgenden Unterlagen enthalten:
Die Nominierungen sind ausschliesslich via untenstehendem Formular mit den nötigen Angaben und in einem einzigen PDF-Dokument elektronisch einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Nominierungen ist: Freitag, 30. Mai 2025, 17:00 Uhr (MESZ)
Wird eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, wird die Nominierung automatisch abgelehnt.
Ihre Daten sind bei uns geschützt. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Für Fragen steht Ihnen Jennifer Wyss gerne unter gtprize zur Verfügung. @uzhfoundation. ch