Nominierungsformular und Kriterien

Eine Preiskommission, zusammengestellt von der Universität Zürich, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Entscheidungen der Kommission sind endgültig und können nicht angefochten werden.

Nominierungen können nur von der Leitung (z. B. Rektor, Prorektoren) internationaler akademischer (nicht gewinnorientierter) Institutionen eingereicht werden. Es können sowohl einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, als auch Teams oder Gruppen von Wisenssenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (bis zu 3 Personen), die unabhängig voneinander an demselben Thema arbeiten, nominiert werden. Selbstnominierungen sind nicht zulässig. Im 2026 wird der Preis ausschliesslich in Chemie vergeben.

Die Nominierung von Frauen und Minderheiten wird gefördert, um Gleichheit und Vielfalt zu gewährleisten.

Eine nominierende Institution kann bis zu zwei Nominierungen einreichen.

Das Nominierungspaket muss die folgenden Unterlagen enthalten:

  1. Ein Nominierungsschreiben (max. 3 Seiten), in dem ausdrücklich dargelegt wird, warum der/die vorgeschlagene(n) Kandidat(en) das Preiskriterium der «grundlegenden, bahnbrechenden Forschung von gesellschaftlichem Nutzen» erfüllt/erfüllen. Der Brief muss durch den Rektor oder den Prorektor unterschrieben werden.
     
  2. Maximal 3 Veröffentlichungen, die die Art und Exzellenz der Forschung des Kandidaten veranschaulichen. Bitte legen Sie den gesamten Text der Veröffentlichung bei, nicht nur das Zitat.
     
  3. Ein kurzer Lebenslauf (max. 2 Seiten) der/des vorgeschlagenen Kandidatin/Kandidaten. Lebensläufe aller Nominierten im Falle einer Gruppennominierung.
     
  4. Eine Liste anderer Wissenschaftler, die zusätzlich zu dem/den Nominierten für diesen Preis in Frage kommen, weil sie in Zusammenarbeit mit dem/den Nominierten entscheidende Beiträge geleistet haben oder weil sie unabhängig davon entsprechende Beobachtungen gemacht haben; bitte erläutern Sie dies ausführlich. 

Die Nominierungen sind ausschliesslich via untenstehendem Formular einzureichen.

Die Frist für die Einreichung der Nominierungen ist: Freitag, 6. März 2026, 17:00 Uhr (MESZ)

Wird eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, wird die Nominierung automatisch abgelehnt.

Einreichungsfrist ist abgelaufen

Danke für Ihr Interesse an den Gretener-Thürlemann Preis. Die Einreichungsfrist für Nominierungen ist abgelaufen. Wir werden zu gegebenen Zeitpunkt über die Preisvergabe informieren.

Ihre Daten sind bei uns geschützt. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Für Fragen steht Ihnen Jennifer Wyss gerne unter gtprizenoSpam@uzhfoundation.noSpamch zur Verfügung.


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Jennifer Wyss
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