
Nein, Nominierungen können nur von der Leitung (z. B. Rektor, Prorektoren) internationaler akademischer (nicht gewinnorientierter) Institutionen eingereicht werden.
Nicht gewinnorientierte, akademische Institutionen weltweit.
Pro Institution dürfen maximal 2 Nominierungen eingereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen dürfen ausschliesslich über das dafür eingerichtete elektronische Formular eingereicht werden.
Es werden herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für grundlegende, bahnbrechende Forschung von gesellschaftlichem Nutzen ausgezeichnet.
Die Stiftung betrachtet die Chemie als zentrale Wissenschaft, daher werden alle Bereiche der Chemie berücksichtigt.
Ja, es dürfen auch Forschungsgruppen bis maximal 3 Personen nominiert werden.
Die Preisverleihung findet am Donnerstag, 5. November 2026 in Zürich statt. Die Preisträgerin oder der Preisträger muss zur Entgegennahme des Preises physisch anwesend sein.
Im Jahr 2026 werden nur Nominierungen aus dem Bereich Chemie angenommen. Die Themen des Preises wechseln von Jahr zu Jahr zwischen den Bereichen Medizin (Grundlagenforschung), Medizin (klinisch/translational), Chemie und Physik.
Wissenschaftliche Entdeckungen sind oft das Ergebnis gemeinsamer Arbeit und können manchmal von verschiedenen Personen oder Teams gemacht werden, die über mehrere Institutionen hinweg arbeiten. Die Gretener-Thürlemann-Preiskommission hält diesen Punkt für entscheidend. Sie geht ausserdem davon aus, dass bei der Nominierung von Teams alle Personen (bis zu 3 in einem Team), die zu der Arbeit beigetragen haben, in die Nominierung einbezogen wurden.
Der Preis wurde erstmalig im Jahr 2025 verliehen.
Nein, die Kandidatinnen und Kandidaten müssen in jedem Jahr neu nominiert werden.
Die Preissumme wird an die nominierende Institution übermittelt, für den Einsatz im Forschungsbereich der Forschenden, die den Preis erhalten haben.
Bitte finden Sie weitere Information auf der Nominierungseite. Für Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter gtprize@uzhfoundation.ch zur Verfügung.